Seit Mitte 2014 betreibe ich eine Photovoltaik-Anlage mit rd. 5 kWp zusammen mit einer Batteriespeicherung. Nachdem man im Moment viel Zeit hat, habe ich die verschiedenen Stromwerte mal etwas analysiert. Sie zeigen ganz positive Tendenzen.
Stromerzeugung
Die Trendlinie zeigt nach oben trotz des etwas schlechteren Jahres 2016. Man achte auf den Maßstab und die absoluten Zahlen. Die Differenzen sind nicht all zu groß. Ob sich der Trend fortsetzt wird das Jahr 2020 zeigen.
Stromverbrauch im Haus
Der Stromverbrauch geht nach unten (bei gleicher Personenanzahl im Haushalt). Dies wird durch den Einsatz energieeffizienterer Geräte erreicht. Austausch eines älteren Wäschetrockners, Einbau einer neuen Umwälzpumpe, Austausch einer alten Wasserentkalkungsanlage, genereller Austausch aller Leuchtmittel durch LED.
Netzbezug
Eine 100%ige Autarkie kann es nicht geben, denn es gibt schon noch Tage ohne markante Sonneneinstrahlung. Aber durch die steigende Stromgewinnung und die Verringerung des Stromverbrauchs sinkt der Anteil, den der Stromlieferant beisteuern muss. Der sinkende Netzbezug hat natürlich eine geringere Stromrechnung am Jahresende zur Folge.
Einspeisung ins Stromnetz
Mit dem Betrieb eines Batteriespeichers ist eine Einspeisung eigentlich gar nicht gewollt. Das ist der Solarüberschuss der anfällt, wenn die Batterie voll geladen ist und alle elektrischen Geräte ausreichend mit Strom versorgt sind. Leider gibt es die Technik noch nicht her, diesen Überschuss in eine sehr große Batterie zu pumpen. So eine Speicherung könnte dann womöglich mehrere Tage ohne Sonne überbrücken und damit die Autarkie näher an die 100%-Marke bringen. Andererseits trägt die Einspeisevergütung dazu bei, dass sich die Anlage amortisiert.
Steuerlicher Pferdefuß: Wenn der Bäcker seine eigene Semmel verspeist, erlangt er einen geldwerten Vorteil. Es muss quasi seine eigene Semmel kaufen und den entsprechenden Steueranteil an den Fiskus abführen. Genauso ist es auch beim eigen erzeugten Strom. Ich muss den Stromanteil den ich direkt verbrauche, zum marktüblichen Wert verrechnen und den Steueranteil an das Finanzamt abführen.
Verstehen muss man das nicht, denn der Staat hat keinen Cent dazu beigetragen die Anlage zu installieren, hält aber im laufenden Betrieb die Hand auf.